Gründung eines selbständigen öffentlich-rechtlichen Unternehmens mit der politischen Ge-meinde Goldach: «Gemeinde- und Verwaltungsdienste Region Rorschach (GVD-RR)»
Ausgangslage
Die Räte von Rorschach und Goldach verfolgen seit einiger Zeit das Ziel, die Zusammenarbeit auf Verwaltungsebene zu intensivieren und systematischer zu organisieren. Zunächst wurden Potenziale in verschiedenen Themenfeldern identifiziert und in Fach- bzw. Arbeitsgruppen vertieft geprüft. In einem ersten Schritt betraf die Projektarbeit die Bereiche Informatik, Steuern, Bau und Umwelt und Personal.
Die Projektarbeiten zeigten einerseits konkrete Synergiepotenziale, andererseits aber auch, dass eine dauerhafte, breit abgestützte Zusammenarbeit über einzelne Verwaltungsvereinbarungen nicht optimal gesteuert werden kann. Insbesondere stellte sich die Frage der gemeinsamen Verantwortung und Mitbestimmung: Bei klassischen Modellen auf Vertragsbasis übernimmt die Trägergemeinde einen wesentlichen Teil der Steuerung, während die angeschlossenen Gemeinden nur eingeschränkt mitwirken können. Es fehlt ein Gefäss, um die regionale Zusammenarbeit zu bündeln und mit gleichberechtigter Mitsprache der beteiligten Gemeinden zu organisieren, ohne demokratische Rechte einzuschränken.
Die Lösung sehen die Räte in der Gründung eines gemeindeübergreifenden, selbständigen öffentlich-rechtlichen Unternehmens nach Gemeindegesetz.
Das Unternehmen fasst als Kompetenzzentrum verschiedene Verwaltungsdienstleistungen zusammen. Der Leistungsbezug erfolgt für jede gemeinsame Dienststelle über Leistungsvereinbarungen, welche Zuständigkeiten, Controlling und Abgeltung regeln. Die örtliche und sachliche Zuständigkeit der
jeweiligen Gemeinde bleibt gewahrt. In bestimmten Fällen kann das Unternehmen – sofern die Gemeinden dies durch rechtsetzende Grundlagen übertragen – auch erstinstanzliche Verfügungen im Auftrag des zuständigen Gemeindeorgans erlassen.
Die vorgesehene Organisationsform schafft keine neue politische Gemeinde. Rorschach und Goldach bleiben politisch unverändert selbständig. Die Institutionalisierung der Zusammenarbeit dient der professionellen Leistungserbringung, nicht der politischen Vereinigung.
Ziele der institutionalisierten Zusammenarbeit
Die Gemeinden stehen vor der Herausforderung, spezialisierte Aufgaben mit begrenzten Personalressourcen dauerhaft zuverlässig zu erfüllen. Grössere Einheiten ermöglichen tragfähige Stellvertretungen und verringern die Abhängigkeit von einzelnen Mitarbeitenden in Schlüsselpositionen. Gleichzeitig kann Fachwissen gezielter aufgebaut und gehalten werden.
Die Bündelung in Kompetenzzentren soll eine professionelle, qualitativ hochstehende Leistungserbringung sicherstellen und die Abläufe vereinheitlichen, ohne die politische Verantwortung der Gemeinden einzuschränken.
Das Unternehmen ist gemäss Vereinbarung auf kostendeckende Leistungserbringung ausgelegt, wobei sämtliche Vollkosten einschliesslich Gemeinkosten, Abschreibungen und einer angemessener Reservebildung berücksichtigt werden. Durch Skaleneffekte und standardisierte Prozesse können Effizienzgewinne realisiert werden. Die Abrechnung erfolgt transparent über definierte Kostenteiler, etwa nach Fallzahlen, Zeitaufwand oder Bevölkerungsschlüssel. Beispiel dafür ist das regionale Zivilstandsamt.
Im Unterschied zu Modellen, bei denen ein regionales Amt einer einzelnen Trägergemeinde zugeordnet ist, sollen Rorschach und Goldach die Verantwortung für gemeinsam geführte Bereiche gemeinsam tragen und gleichberechtigt mitbestimmen. Das ist ein zentraler Beweggrund für die Wahl der Organisationsform. Heute bestimmt beispielsweise der Stadtrat Rorschach alleine über die Organisation und Führung des Zivilstandsamtes.
Rorschach und Goldach wollen Synergien nutzen, ohne die politische Selbständigkeit aufzugeben. Die neue Organisationsform ist als Alternative zu verstehen, weil eine Fusion auch längerfristig nicht als re-alistisch eingeschätzt wird, die Zusammenarbeit jedoch sachlich geboten ist.
Angestrebte Organisation der Zusammenarbeit
Die im öffentlich-rechtlichen Unternehmen unter dem Namen Gemeinde- und Verwaltungsdienste Region Rorschach (GVD-RR) organisierten Kompetenzzentren erbringen Dienstleistungen im Auftrag der Gemeinden. Die politischen Entscheidungskompetenzen bleiben bei den Gemeinden und ihrer Bürgerschaft. Insbesondere gilt: Ausgaben für Sachprojekte (z. B. Investitionen) werden weiterhin über die kommunalen Budgets und – abhängig von den jeweiligen Finanzbefugnissen – der Bürgerschaft zur Genehmigung vorgelegt. Das Unternehmen stellt dafür die fachliche Umsetzung sicher.
Das Unternehmen hat drei Organe: Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und Geschäftsprüfungskommis-sion. Der Verwaltungsrat ist das oberste Organ und setzt sich aus je zwei Mitgliedern der Räte jeder
Trägergemeinde zusammen. Damit ist die strategische Führung politisch verankert und zwischen den Trägergemeinden ausgewogen ausgestaltet, unter anderem durch einen alternierenden Vorsitz. Die operative Führung des Unternehmens obliegt einer Geschäftsleitung. Die Geschäftsprüfungskommis-sion setzt sich aus je zwei Mitgliedern der Geschäftsprüfungskommissionen der Trägergemeinden zusammen. Sie prüft die Geschäfts- sowie die Rechnungsführung.
Die Räte der Trägergemeinden üben die Oberaufsicht aus.
Das Unternehmen kann Personal anstellen und übernimmt Mitarbeitende aus den Trägergemeinden.
Das Unternehmen führt eine eigene Rechnung und erstellt für die ihr übertragenen Bereiche Spartenrechnungen sowie eine konsolidierte Unternehmensrechnung. Die Finanzierung erfolgt über Akonto-zahlungen und jährliche Ausgleiche. Ziel ist die kostendeckende Leistungserbringung.
Es ist vorgesehen, dass weitere Gemeinden als Trägergemeinden beitreten können. Zudem kann das Unternehmen – mit Zustimmung des Verwaltungsrats – Dienstleistungen für nicht mittragende Gemeinden oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften erbringen, sofern dies die Leistungen für die Trägergemeinden nicht beeinträchtigt.
Für Verbindlichkeiten haftet primär das Unternehmensvermögen. Die GVD-RR unterstehen dem öffentlichen Beschaffungsrecht.
Starten sollen die GVD-RR mit den regionalen Dienststellen Informatik, Steuern, Bau und Umwelt sowie Personal. Weitere Bereiche sollen in den nächsten Jahren gestaffelt hinzukommen. In Betracht kommen das Grundbuchamt, Betreibungsamt, Zivilstandsamt oder Sozialamt.
Die Zustimmung der Bürgerversammlungen vorausgesetzt, ist der operative Start am1. Januar 2027 vorgesehen. Weitere regionale Dienststellen sollen gestaffelt in den kommenden Jahren den GVD-RR angegliedert werden.
Finanzielle Auswirkungen
Die GVD-RR verursachen für sich alleine keine wesentlichen Kosten: Der Verwaltungsrat konstituiert sich aus Mitgliedern des Stadtrates Rorschach und des Gemeinderates Goldach, die Geschäftsleitung und deren Vorsitzende/r sollen aus Leitenden der angeschlossenen Dienststellen zusammengesetzt werden und die Geschäftsprüfung übernehmen Mitglieder der Geschäftsprüfungskommissionen der angeschlossenen Gemeinden.
Positive finanzielle Auswirkungen sind aus den Leistungsvereinbarungen zu erwarten, welche die GVD-RR mit den Gemeinden abschliessen. So ist beispielsweise aus der Regionalisierung der Informatik mit jährlichen Einsparungen von CHF 200’000.00 zu rechnen. Sämtliche regionalisierten Dienststellen ver-fügen dank ihrer neuen Grösse über die Möglichkeit, Dienstleistungen für weitere (kleinere) Gemeinden zu übernehmen, ohne den Stellenplan entsprechend aufstocken zu müssen. So will beispielsweise die Gemeinde Tübach ihr Steueramt an das regionale Kompetenzzentrum auslagern. Die jährliche Entschädigung von rund CHF 80’000.00 kommt vollumfänglich den Trägergemeinden Goldach und Rorschach zugute. Es haben bereits weitere Gemeinden ihr Interesse an einer Zusammenarbeit mit den GVD-RR angemeldet. Auch wenn finanzielle Einsparungen nicht das Hauptziel der verstärkten regionalen Kooperation sind, erwarten die Räte auch diesbezüglich spürbare Effekte.
Vereinbarung über das Kompetenzzentrum GVD-RR
Die Vereinbarung schafft die rechtliche Grundlage für das Kompetenzzentrum «Gemeinde- und Verwaltungsdienste Region Rorschach (GVD-RR)» als gemeindeübergreifendes, selbständiges öffentlich-rechtliches Unternehmen nach st. gallischem Gemeindegesetz, mit Sitz in Goldach, eigenem Vermögen, eigener Rechnung und Eintrag im Handelsregister. Sie regelt insbesondere den Zweck, die
Leistungsvereinbarungen, die Organisation mit Kompetenzen sowie die Finanzen und das Rechnungs-wesen.
Die Mitgliedschaft der Stadt Rorschach im öffentlich-rechtlichen Unternehmen GVD-RR bedarf der Zustimmung durch die Bürgerversammlung. Diese kann gleichzeitig die Vereinbarung genehmigen. Spä-tere Anpassungen unterstehen dem fakultativen Referendum.
Die Vereinbarung über das Kompetenzzentrum für Gemeindedienstleistungen «Gemeinde- und Verwaltungsdienste Region Rorschach (GVD-RR)» kann über den nachstehenden QR-Code im Wortlaut heruntergeladen werden. Die Stadtkanzlei stellt die Vereinbarung auf Wunsch auch in Papierform zu.
Auswirkungen eines Neins zu den GVD-RR
Sprechen sich die Bürgerversammlungen von Goldach und/oder Rorschach gegen die Gründung der GVD-RR aus, bleibt die regionale Zusammenarbeit dennoch möglich. Es fehlt dann aber eine gemeinsame Organisation. Regionale Dienststellen müssten weiterhin einer einzelnen Gemeinde übertragen werden, womit die abgebende Gemeinde einen Grossteil ihrer Mitsprache- und Steuerungsmöglichkeiten verliert. Die Rechnung der Trägergemeinde würde durch die regionalen Dienststellen entsprechend aufgebläht, was wenig transparent ist. Zudem entstünde ein unübersichtlicher Flickenteppich an Zuständigkeiten, der für die Bevölkerung schwierig nachvollziehbar wäre.
ANTRAG AN DIE BÜRGERVERSAMMLUNG
Der Stadtrat stellt der Bürgerversammlung folgende Anträge:
- Die Bürgerversammlung stimmt dem Beitritt der Stadt Rorschach zum selbständigen öffentlich-rechtlichen Unternehmen «Gemeinde- und Verwaltungsdienste Region Rorschach (GVD-RR)» als gemeindeübergreifendes Unternehmen nach Gemeindegesetz (Art. 131 ff. i. V. m. Art. 136 Abs. 1 Bst. b) gemeinsam mit der politischen Gemeinde Goldach zu.
- Die Bürgerversammlung genehmigt die Vereinbarung über das Kompetenzzentrum für Gemeindedienstleistungen «Gemeinde- und Verwaltungsdienste Region Rorschach (GVD-RR)» in der vorliegenden Fassung als Rechtsgrundlage für Organisation, Aufgaben, Finanzierung und Aufsicht.
Rorschach, 10. Februar 2026
Stadtrat Rorschach
Robert Raths
Stadtpräsident
Richard Falk
Stadtschreiber