Schule

Sonderbeschulungen

Das Bildungsdepartement verfolgt mit seinem Sonderpädagogikkonzept eine Senkung der Quote der Sonderbeschulungen. Konkret heisst das, dass man davon ausgeht, dass im Durchschnitt über alle Schülerinnen und Schüler im Kanton, 2,5 % aller Betroffenen eine Indikation für eine Sonderbeschulung besteht. Unter den Gemeinden gibt es aber sehr grosse Verwerfungen hinsichtlich Gesamtquote und auch wegen dem Grund der Sonderbeschulung. Es ist statistisch bewiesen, dass Wohnorte mit einer Sonderschule vor Ort eine signifikant höhere Sonderschulquote ausweisen.

Bei aktuell 970 Schülerinnen und Schülern wovon 50 Sonderschüler (Stand 31.11.2023) sind, liegt die Quote der Schule Rorschach bei 5.15%. Es ergeben sich folgende Werte (Stand 30.11.2023):

Grund der Sonderschulung
Anzahl Kinder 2020
Anzahl Kinder 2021
Anzahl Kinder 2022
Anzahl Kinder 2023
Geistige Behinderung
14
16
15
15
Sprach-/Hörbehinderung
19
18
22
21
Verhaltensstörung
4
4
5
7
Körperbehinderung
0
0
0
0
Mehrfachbehinderung
0
4
7
7
Schulabsentismus
0
1
0
0
Total
37
43
49
50

Das Kantonsparlament hat per 1. August 2021 ein XXIV. Nachtrag zum Volksschulgesetz erlassen, das den Kanton verpflichtet, für eine ausreichende Anzahl Sonderschulplätze zu sorgen. Insgesamt ist für die Sonderbeschulungen mit Kosten von CHF 2’120’000.00 zu rechnen.

Die Gründe für den starken Anstieg sind wie folgt:

  1. Rund 1/3 aller Kinder in einer Sonderschule sind bereits mit einer rechtskräftigen Son-derschulverfügung von einer anderen Gemeinde zugezogen.
  2. Zahlreiche Kinder in Sonderschulen stammen aus Familien, wo gleichzeitig mehrere Kinder einer Sonderschule zugewiesen sind.


Auffallend viele Kinder mussten einer Sonderschule zugewiesen werden, weil sich das Familiensystem als nicht ausreichend tragfähig zeigte.