Schule

Sonderbeschulungen und Personalpool

Das Bildungsdepartement verfolgt mit seinem Sonderpädagogikkonzept eine Senkung der Quote der Sonderbeschulungen. Konkret heisst das, dass man davon ausgeht, dass im Durchschnitt über alle Schülerinnen und Schüler im Kanton bei 2,5 % aller Betroffenen eine Indikation für eine Sonderbeschulung besteht. Unter den Gemeinden gibt es aber sehr grosse Verwerfungen hinsichtlich Gesamtquote und Grund der Sonderbeschulung. Es ist statistisch bewiesen, dass Wohnorte mit einer Sonderschule vor Ort eine signifikant höhere Sonderschulquote ausweisen. Ein laufendes Projekt auf Kantonsebene zeigt grossen Anpassungsbedarf. Man geht zu Recht davon aus, dass der effektive Bedarf an Sonderschulplätzen bei rund 3,1 bis 3,5 % liegt. Kantonsweit sollte dies in den nächsten Jahren eine markante Entlastung zur Folge haben.

Bei aktuell 974 Schülerinnen und Schülern (wovon 41 Sonderschüler sind) liegt die Quote der Schule Rorschach bei 5,23 % (Vorjahr 4,97 %). Es ergeben sich folgende Werte (Stand 30.11.2025):

                                                                                           Anzahl Kinder

Grund der Sonderschu-lung202020212022202320242025
Geistige Behinderung141615152021
Sprach-/Hör-behinderung191822212222
Verhaltens-störung445767
Körper-behinderung000000
Mehrfach-behinderung047700
Schulabsen-tismus010001
Total374349504851

Das Kantonsparlament hat per 1. August 2021 ein XXIV. Nachtrag zum Volksschulgesetz erlassen, das den Kanton verpflichtet, für eine ausreichende Anzahl Sonderschulplätze zu sorgen. Insgesamt ist für die Sonderbeschulungen mit Kosten von CHF 2’300’000.00 zu rechnen. Die Gründe für die hohe Sonderschulquote sind:

  1. Rund 1/3 aller Kinder in einer Sonderschule sind bereits mit einer rechtskräftigen Sonder­schulverfügung von einer anderen Gemeinde zugezogen.
  2. Zahlreiche Kinder in Sonderschulen stammen aus Familien, wo gleichzeitig mehrere Kinder einer Sonderschule zugewiesen sind.
  3. Auffallend viele Kinder mussten einer Sonderschule zugewiesen werden, weil sich das Familiensystem als nicht ausreichend tragfähig zeigte.


Mit der kommenden Totalrevision des Volksschulgesetzes ist geplant, die Möglichkeit zu schaffen, vor Ort in den Regelklassen die integrative Sonderbeschulung zu ermöglichen.

Personalpool

Die Schule beschult insgesamt 912 Schülerinnen und Schüler in 50 Klassen (ohne Integrationsklassen), und es stehen dazu 2’032 Lektionen unter Vertrag. Die durchschnittlichen Klassengrössen liegen insgesamt knapp unter den gesetzlichen Bandbreiten. Als einzige Schule im Kanton wird der Sozialindex von 120 % angerechnet aufgrund der anspruchsvollen soziodemografischen Situation. Die vorgegebenen Werte für die Regelklassen können insgesamt eingehalten werden. Der Pool für die Sonderpädagogik wird leicht überschritten. Die Berechnungen gehen von einem Soll von 281 Lektionen aus, effektiv beansprucht werden 341. Die Abweichung beträgt demnach 21.26 % oder 60 Lektionen (Vorjahr 50). In diesen Berechnungen nicht berücksichtigt sind die Poollektionen «Deutsch für Kinder mit Migrationshintergrund». Diese sind mit durchschnittlich 3 Lektionen pro Klasse gerechnet und machen 131 Lektionen aus. Darin sind auch die mit anderen Schulträgern gemachten Kostenvergleiche mit relativ hohen Kosten begründet.