Stadtrat

Abschluss Richtplanung

Der Stadtrat hat die Rorschacher Richtplanung nach Auswertung der öffentlichen Mitwirkung und der kantonalen Anhörung erlassen. Verzögerungen ergaben sich aufgrund hoher Arbeitsbelastung. Die Richtplanung ist für Behörden verbindlich, bildet die Grundlage für Zonenplan und Baureglement und setzt konsequent auf Innenentwicklung ohne Erweiterung der Bauzone.

Mit dem Abschluss der Richtplanung können Zonenplan, Baureglement und die veraltete Schutzverordnung weiterbearbeitet werden. Ziel ist es, diese nach Vorprüfung und Mitwirkung gemeinsam öffentlich aufzulegen. Zonenplan und Baureglement werden danach für Grundeigentümer verbindlich und unterstehen dem Referendum sowie der kantonalen Genehmigung.