Stadtrat

Aufhebung Hundereglement und Anpassung Hundesteuer

Der Stadtrat hat das Hundereglement der Stadt Rorschach aus dem Jahr 1994 ersatzlos aufgehoben, da das seit 2020 gültige kantonale Hundegesetz alle relevanten Regelungen übergeordnet abdeckt – mit Ausnahme der Leinenpflicht an der Seepromenade. Diese bleibt durch eine neue Verfügung des Stadtrats bestehen, der zudem ein Zutrittsverbot für Hunde auf Schulanlagen eingeführt hat. Die jährliche Hundesteuer wird ab dem Jahr 2026 von CHF 100.00 auf CHF 120.00 pro Hund erhöht. Sie entspricht damit den Regelungen in den Nachbargemeinden und gleicht Ausfälle aus dem neuen Hundegesetz aus. Die Einnahmen dienen der Finanzierung der Hundeversäuberung.