Der Stadtrat setzte sich für 2023 zum Ziel, die Gesamtrevision der Ortsplanung voranzutreiben. Die Richtplanung, welche die Grundlage ist für den Zonenplan und das Baureglement, unterstand vom 23. November 2023 bis 31. Januar 2024 der öffentlichen Mitwirkung. Parallel dazu reichte der Stadtrat die Planung dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation zur Vorprüfung ein.
Gestützt auf das Resultat der Mitwirkung und der Vorprüfung wird der Stadtrat die Richtplanung überarbeiten. Der Zonenplan und das Baureglement liegen bereits im Entwurf vor und werden anschliessend auf die endgültige Fassung der Richtplanung abgestimmt. Danach kann auch für diese Ortsplanungsinstrumente die Mitwirkung stattfinden.
Der Zonenplan und das Baureglement sind in der Folge für die Grundeigentümer verbindlich. Sie unterstehen deshalb – im Gegensatz zur Richtplanung, welche einzig behördenverbindlich ist – der öffentlichen Auflage und dem fakultativen Referendum.