Mit Verfügung vom 24. April 2023 genehmigte das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation die Gemeindeerlasse für das Feldmühle-Areal und den Stadtbahnhof Süd.
Die oberbehördlichen Genehmigungen umfassen für beide Entwicklungsgebiete je den Teilzonenplan, eine Änderung des Baureglements und den Sondernutzungsplan. Nach den öffentlichen Auflageverfahren, bei denen je zwei Einsprachen eingingen, unterstanden beide Teilzonenpläne mit Baureglementsanpassung dem fakultativen Referendum. Für das Feldmühleareal fand dieses Verfahren bereits im Jahr 2021 statt, für den Stadtbahnhof Süd im Jahr 2022. Innert Frist gingen keine Abstimmungsbegehren ein, womit die Stimmberechtigen den Plänen zugestimmt haben.
Die Einsprachen entschied der Stadtrat bereits vor dem Referendumsverfahren ablehnend. Mit der Genehmigung durch das AREG konnte er den Einsprechern die Gesamtverfügungen zu eröffnen. Gegen beide Verfügungen ging je ein Rekurs beim kantonalen Baudepartement ein.