Stadtrat

Überarbeitung Hafenordnung und Mietverträge für den Kleinboothafen

Der Stadtrat hat die bestehende Hafenordnung für den Kleinboothafen aus dem Jahr 1981 den neuen Gegebenheiten angepasst und die Mietverträge für die 54 Plätze erneuert. Einheimische Mieterinnen und Mieter erhalten einen Rabatt von einem Drittel. Die neue Regelung gilt seit dem 1. Januar 2026.