Unterstützung | 2023 | 2024 |
Anzahl Unterstützungsfälle Stand 31.12. | 129 | 139 |
Anzahl unterstützte Personen Stand 31.12. | 203 | 215 |
Anzahl Unterstützungsfälle ganzes Jahr | 216 | 189 |
Anzahl unterstützte Personen ganzes Jahr | 342 | 298 |
Abgewiesene Unterstützungsgesuche | 37 | 43 |
Nettoaufwendungen Schweizer | 437’813.25 | 503’800.70 |
Nettoaufwendungen Ausländer | 399’627.31 | 507’875.16 |
Nettoaufwendungen Flüchtlinge und Asylsuchende/VA > 5/7 Jahre | 364’175.50 | 267’318.84 |
Nettoaufwand | 1’201’616.06 | 1’278’994.70 |
Gegenüber dem Budget (CHF 1’520‘000.00) ergibt sich ein deutlicher Minderaufwand von CHF 241’005.30. Die Nettoaufwendungen in der Sozialhilfe sind gegenüber dem Jahr 2023 stabil geblieben und verbleiben auf einem langjährigen Tiefstand. Zurückzuführen sind die positiven Entwicklungen unter anderem auf die immer noch gute Wirtschaftslage sowie auf hohe Rückerstattungen aus dem Sozialversicherungsbereich.
Asylbewerber und vorläufig aufgenommene Personen, die sich seit mehr als 7 Jahren in der Schweiz aufhalten, sowie anerkannte Flüchtlinge, die sich seit mehr als 5 Jahren in der Schweiz aufhalten, erhalten die Sozialhilfeunterstützung von der zuständigen Gemeinde. Diese Kosten gehen somit vollumfänglich zulasten der Stadt Rorschach. Obwohl die Pauschalentschädigungen des Bundes (siehe Asylwesen) für weitere Personen ausgelaufen sind, konnte in diesem Bereich erneut ein Ausgabenrückgang verzeichnet werden.
| 2023 | 2024 |
Anzahl Unterstützungsfälle Stand 31. Dezember | 39 | 38 |
Anzahl unterstützte Personen Stand 31. Dezember | 87 | 90 |
Anzahl Unterstützungsfälle ganzes Jahr | 49 | 52 |
Anzahl unterstützte Personen ganzes Jahr | 102 | 116 |
Nettoaufwendungen vorläufig aufgenommene Ausländer | 14’308.31 | 5’524.00 |
Nettoaufwendungen Schutzstatus S (Ukraine) | -185’996.85 | 153’856.30 |
Nettoaufwendungen Flüchtlinge | -7’090.20 | -69’080.43 |
Ausserordentliche Nachzahlungen | – 308’170.15 | -211’287.70 |
Nettoaufwand | -486’948.89 | -120’987.83 |
Asylbewerber, vorläufig aufgenommene Personen sowie Personen mit dem Schutzstatus S haben einen reduzierten Anspruch auf Sozialhilfe. Anerkannte Flüchtlinge erhalten die ordentlichen Sozialhilfeansätze. Der Bund erstattet den überwiegenden Anteil dieser Ausgaben während einer befristeten Zeit (5 bis 7 Jahre je nach Flüchtlings-Status) mittels Pauschalentschädigungen an die Kantone und Gemeinden zurück. Gegenüber dem Voranschlag (CHF 54’300.00) ergibt sich auch im Asylwesen ein Minderaufwand von CHF 175’287.83. Für einen Teil der unterstützten Personen ist die Pauschalentschädigung ausgelaufen (siehe Sozialhilfe), womit die Unterstützungsleistung vollumfänglich durch die Stadt Rorschach finanziert werden muss. Im Gegenzug konnten geflüchtete Personen in den Arbeitsmarkt vermittelt werden. Im Kanton St. Gallen ist der Trägerverein Integrationsprojekte St. Gallen (TISG) im Auftrag aller 75 Gemeinden unter anderem für die Verteilung der Globalpauschale an die Gemeinden zuständig. Überschüsse aus nicht verteilten Geldern des Bundes wurden in Form einer ausserordentlichen Zahlung an sämtliche Gemeinden im Kanton St. Gallen ausgerichtet. Im Jahr 2024 erhielt die Stadt Rorschach als Gemeinde mit einer überdurchschnittlich starken Belastung im Asylwesen eine zusätzliche Entschädigung.
| 2023 | 2024 |
Anzahl Fälle ganzes Jahr | 68 | 64 |
Anzahl Kinder ganzes Jahr | 94 | 94 |
Nettobelastung | 359’783.23 | 367’758.43 |
Gegenüber dem Voranschlag (CHF 337’000.00) ist ein Mehraufwand von CHF 30’758.43 zu verzeichnen.
Beratungen | 2023 | 2024 | 2022 | 2023 |
im Bereich Finanzen | 182 | 318 | 157 | 182 |
im persönlichen Bereich | 934 | 1’283 | 978 | 934 |
Begrüssungs- und Informationsgespräche | 64 | 40 | 130 | 64 |
Die Fachstelle Gesellschaft gehört als Angebot in der Beratung und Prävention zum Bereich Soziales und Gesellschaft der Stadt Rorschach. Das Büro der Fachstelle Gesellschaft bietet kostenlose Beratungen und Informationen für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt. Mit Personen, die aus dem Ausland nach Rorschach ziehen, führt sie persönliche Begrüssungs- und Informationsgespräche.
Der tReff an der Feldmühlestrasse 26 ist das Zentrum des Wirkens und wird als Ort für Begegnung und Austausch genutzt. Es finden regelmässige Veranstaltungen, wie der Frauen*tReff, der Kaffee*tReff, der Gespräch*tReff, der Mittag*tReff oder das Frühförderangebot ELKI-Spiel*tReff statt. Neben den Regelangeboten konnte der tReff im vergangenen Jahr wiederum verschiedene Präventionsprojekte realisieren. Zu diesen gehörten Workshops zu Themen wie der Aktionswoche gegen Rassismus, Steuererklärung ausfüllen, individuelle Prämienverbilligung und Krankenkasse verstehen. Sie fanden übers Jahr verteilt statt, wie zum Beispiel der Tag der Nachbarschaft.
Das Projekt zur Förderung des Zusammenlebens war ein Highlight im Jahr 2024. Um sich der Frage «Was macht „gutes“ Zusammenleben aus?» anzunähern, wurde im April ein öffentlicher Workshop organisiert. Nach dem Aufbruch-Workshop sind erste Projekte zum Fliegen gekommen – zum Beispiel der Deutsch*tReff, der seit Juni wöchentlich (während der Schulzeit) am Mittwoch von 18.00-19.30 Uhr stattfindet. Im September 2024 startete eine Gruppe engagierter Personen mit einer sich wiederholenden «Stadt Putzete; damit es auch nach dem Clean up Day sauber bleibt in Rorschach!», und es fand ein Räbenliechtli-Umzug statt.
Die Fachstelle Gesellschaft wirkt im tReff an der Feldmühlestrasse 26 zusammen mit der Mütter- und Väterberatung des OVK.
Aktive Massnahmen Stand 31.12. | 2023 | 2024 |
Kindesschutzmassnahmen | 78 | 83 |
Erwachsenenschutzmassnahmen | 193 | 194 |
Nettoaufwand KES Region Rorschach für die Stadt Rorschach | 1’096’470.40 | 1’224’425.29 |
Der Zweckverband Kindes- und Erwachsenenschutz Region Rorschach besteht aus den beiden Abteilungen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Region Rorschach und der Berufsbeistandschaft Region Rorschach. Verbandsgemeinden sind Berg, Goldach, Mörschwil, Rheineck, Rorschach, Rorschacherberg, Steinach, Thal, Tübach und Untereggen. Dem Zweckverband obliegen der Vollzug des Kindes- und Erwachsenenschutzes und die Führung der Organisation der Berufsbeistandschaft. Die Mitgliedsgemeinden finanzieren die Verwaltungskosten des Zweckverbandes zu 65 % im Verhältnis der Einwohnerzahlen und zu 35 % nach laufenden Fällen. Der Zweckverband KES Region Rorschach wird durch einen Verwaltungsrat mit fünf Mitgliedern geführt. Die Stadt Rorschach ist mit Stadtpräsident Robert Raths im Verwaltungsrat vertreten. Der Verwaltungsrat hat gegenüber der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) keine fachliche Weisungsbefugnis.
Im Vergleich zum Voranschlag (CHF 1’220‘000.00) ergibt sich ein Mehraufwand von CHF 4’425.29. Lag der Anteil der Verwaltungskosten der Stadt Rorschach für den Zweckverband KES Region Rorschach im Jahr 2017 noch bei CHF 686’767.10, ist er bis ins Jahr 2024 um CHF 537’658.19 (plus 78.3 %) angestiegen.
Stationäre Kindesschutz-Massnahmen (Fremdplatzierungen) | 2023 | 2024 |
Anzahl Platzierungen Stand 31.12. | 9 | 13 |
Anzahl Platzierungen ganzes Jahr | 14 | 16 |
Nettoaufwand Kinder- und Jugendheim | 290’194.15 | 944’018.45 |
Pflegegelder für Pflegekinder | 316’704.55 | 366’997.40 |
Nettoaufwand Fremdplatzierungen | 606’898.70 | 1’311’015.85 |
Liegt eine Kindswohlgefährdung vor, aufgrund derer die betreffenden Kinder vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr in der eigenen Familie wohnhaft sein können, müssen diese in einem Heim oder in einer Pflegefamilie platziert werden. Kann die Platzierung in Absprache mit der Familie nicht freiwillig vorgenommen werden, erfolgt diese mittels Verfügung durch die KESB. Die politische Gemeinde hat keinen Einfluss auf solche Fremdplatzierungen. Im Jahr 2023 waren in der Stadt Rorschach viele und kostenintensive Fremdplatzierungen zu verzeichnen, die sich vor allem in den Aufwendungen ab dem Jahr 2024 zeigen. Auch im Jahr 2024 erfolgten weitere Platzierungen, wodurch das Budget sowohl bei den Kinder- und Jugendheimen (CHF 606’000.00) als auch bei den Pflegegeldern für Pflegekinder (220’300.00) deutlich überschritten wurde. Die vorliegenden Zahlen weisen diejenigen Fremdplatzierungen auf, welche teilweise oder vollumfänglich von der Stadt Rorschach zu finanzieren sind.
Ambulante Kindesschutzmassnahmen (SPF, BBT usw.) | 2023 | 2024 |
Anzahl Begleitungen Jugend- und Familienbegleitung Stand 31.12. | 9 | 25 |
Anzahl Begleitungen Jugend- und Familienbegleitung ganzes Jahr | 10 | 31 |
Anzahl Begleitungen externe Anbieter Stand 31.12. | 9 | 4 |
Anzahl Begleitungen externe Anbieter ganzes Jahr | 20 | 9 |
Nettoaufwendungen Jugend- und Familienbegleitung (2023: 3 Mte.) | 16’039.00 | 162’790.55 |
Nettoaufwendungen externe Anbieter | 271’319.05 | 144’794.35 |
Nettoaufwand | 287’358.05 | 307’584.90 |
Ambulante Kindesschutzmassnahmen umfassen Sozialpädagogische Familienbegleitungen (SPF), begleitetes Besuchsrecht (BBT) und weitere begleitende Massnahmen zum Schutz des Kindswohls. Gegenüber dem Voranschlag (CHF 187‘500.00) ergibt sich ein deutlicher Mehraufwand von CHF 120’084.90. Zurückzuführen ist diese Kostenentwicklung auf die quantitative Zunahme an Massnahmen, auf umfassendere bzw. zeitintensivere Massnahmen und auf die Kostenentwicklung bei den externen Anbietern. Diese Entwicklung wurde frühzeitig erkannt und das Pilotprojekt der Jugend- und Familienbegleitung Rorschach (JFB) lanciert, welches seit Oktober 2023 läuft. Ambulante Kindesschutzmassnahmen werden seither, wenn immer möglich, durch Fachpersonal der Stadt Rorschach umgesetzt. Die JFB konnte im Verlauf des Jahres 2024 den grossen Teil der ambulanten Kindesschutzmassnahen übernehmen. Entsprechend wurden externe Stellen ausschliesslich in Spezialfällen oder bei fehlenden Kapazitäten eingesetzt. Festzustellen ist, dass mit der eigenständigen Durchführung dieses Angebots die Kosten pro Fall deutlich gesenkt werden konnten. Ebenso greift der präventive Ansatz, wonach sich betroffene Familien frühzeitig Hilfe holen können und damit auch eine Entlastung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde sowie der Berufsbeistandschaft ermöglicht wird.