Unterstützung | 2024 | 2025 |
Anzahl Unterstützungsfälle Stand 31.12. | 139 | 137 |
Anzahl unterstützte Personen Stand 31.12. | 215 | 225 |
Anzahl Unterstützungsfälle ganzes Jahr | 189 | 206 |
Anzahl unterstützte Personen ganzes Jahr | 298 | 320 |
Abgewiesene Unterstützungsgesuche | 43 | 43 |
Nettoaufwendungen Schweizer | 503’800.70 | 377’418.29 |
Nettoaufwendungen Ausländer | 507’875.16 | 756’265.84 |
Nettoaufwendungen Flüchtlinge und Asylsuchende/VA > 5/7 Jahre | 267’318.84 | 82’000.41 |
Nettoaufwand | 1’278’994.70 | 1’215’684.54 |
Gegenüber dem Voranschlag (CHF 1’410‘000.00) ergibt sich ein deutlicher Minderaufwand von CHF 194’315.46. Die Nettoaufwendungen in der Sozialhilfe sind gegenüber dem Jahr 2024 stabil geblieben und verbleiben auf einem langjährigen Tiefstand. Zurückzuführen sind die positiven Entwicklungen auf die gute Arbeitsmarktsituation der Vorjahre sowie auf hohe Rückerstattungen aus dem Sozialversicherungsbereich. Erste Indikatoren aus dem laufenden Geschäftsjahr (z. B. steigende Arbeitslosenquote, zunehmende Anzahl an Neuanmeldungen) deuten darauf hin, dass die Sozialhilfe ab dem Jahr 2026 wieder stärker beansprucht werden dürfte.
Asylbewerber und vorläufig aufgenommene Personen, die sich seit mehr als 7 Jahren in der Schweiz aufhalten, sowie anerkannte Flüchtlinge, die sich seit mehr als 5 Jahren in der Schweiz aufhalten, erhalten die Sozialhilfeunterstützung von der zuständigen Gemeinde. Diese Kosten gehen somit vollumfänglich zulasten der Stadt Rorschach. Obwohl die Pauschalentschädigungen des Bundes (siehe Asylwesen) für weitere Personen ausgelaufen sind, konnte in diesem Bereich erneut ein Ausgabenrückgang verzeichnet werden, wobei dieser hauptsächlich auf den einmaligen Effekt einer sehr hohen Rückerstattung aus Sozialversicherungsleistungen zurückzuführen ist.
| 2024 | 2025 |
Anzahl Unterstützungsfälle Stand 31. Dezember | 38 | 37 |
Anzahl unterstützte Personen Stand 31. Dezember | 90 | 85 |
Anzahl Unterstützungsfälle ganzes Jahr | 52 | 42 |
Anzahl unterstützte Personen ganzes Jahr | 116 | 99 |
Nettoaufwendungen vorläufig aufgenommene Ausländer | 5’524.00 | 0.00 |
Nettoaufwendungen Schutzstatus S (Ukraine) | 153’856.30 | 161’505.05 |
Nettoaufwendungen Flüchtlinge | -69’080.43 | 13’889.10 |
Ausserordentliche Nachzahlungen | -211’287.70 | -260’127.55 |
Nettoaufwand | -120’987.83 | -84’733.43 |
Asylbewerber, vorläufig aufgenommene Personen sowie Personen mit dem Schutzstatus S haben einen reduzierten Anspruch auf Sozialhilfe. Anerkannte Flüchtlinge erhalten die ordentlichen Sozialhilfeansätze. Der Bund erstattet den überwiegenden Anteil dieser Ausgaben während einer befristeten Zeit (5 bis 7 Jahre je nach Flüchtlings-Status) mittels Pauschalentschädigungen an die Kantone und Gemeinden zurück. Gegenüber dem Voranschlag (CHF 185’200.00) ergibt sich auch im Asylwesen ein Minderaufwand von CHF 269’933.43. Für einen Teil der unterstützten Personen ist die Pauschalentschädigung ausgelaufen (siehe Sozialhilfe), womit die Unterstützungsleistung vollumfänglich durch die Stadt Rorschach finanziert werden muss. Ebenso konnten geflüchtete Personen in den Arbeitsmarkt vermittelt werden. Im Kanton St. Gallen ist der Trägerverein Integrationsprojekte St. Gallen (TISG) im Auftrag aller 75 Gemeinden unter anderem für die Verteilung der Globalpauschale an die Gemeinden zuständig. Überschüsse aus nicht verteilten Geldern des Bundes wurden in Form einer ausserordentlichen Zahlung an sämtliche Gemeinden im Kanton St. Gallen ausgerichtet. Im Jahr 2025 erhielt die Stadt Rorschach als Gemeinde mit einer überdurchschnittlich starken Belastung im Asylwesen eine zusätzliche Entschädigung.
| 2024 | 2025 |
Anzahl Fälle ganzes Jahr | 64 | 70 |
Anzahl Kinder ganzes Jahr | 94 | 105 |
Nettobelastung | 367’758.43 | 447’797.06 |
Gegenüber dem Voranschlag (CHF 343’000.00) ist ein Mehraufwand von CHF 104’797.06 zu verzeichnen, was mit der Zunahme an Fällen in Zusammenhang steht..
Beratungen | 2024 | 2025 |
im Bereich Finanzen | 318 | 320 |
im persönlichen Bereich | 1’283 | 1’586 |
Begrüssungs- und Informationsgespräche | 40 | 83 |
Die Fachstelle Gesellschaft gehört als Bereich Beratung und Prävention zum Bereich Soziales und Gesellschaft der Stadt Rorschach. Das Büro der Fachstelle Gesellschaft bietet kostenlose Beratungen und Informationen für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt. Mit Personen, die aus dem Ausland nach Rorschach ziehen, werden persönliche Begrüssungs- und Informationsgespräche geführt.
Der tReff an der Feldmühlestrasse 26 ist das Zentrum des Wirkens und wird als Ort für Begegnung und Austausch genutzt. Es finden regelmässige Veranstaltungen, wie der Frauen*tReff, der Kaffee*tReff, der Gespräch*tReff, der Mittag*tReff oder das Frühförderangebot ELKI-Spiel*tReff statt. Neben den Regelangeboten konnten im vergangenen Jahr wiederum verschiedene Präventionsprojekte realisiert werden. Zu diesen gehörten Workshops zu Themen wie der Aktionswoche gegen Rassismus, Steuererklärung ausfüllen, individuelle Prämienverbilligung und Krankenkasse verstehen und fanden übers Jahr verteilt statt, genauso wie der Tag der Nachbarschaft.
Aktive Massnahmen Stand 31.12. | 2024 | 2025 |
Kindesschutzmassnahmen | 83 | 72 |
Erwachsenenschutzmassnahmen | 194 | 197 |
Nettoaufwand KES Region Rorschach für die Stadt Rorschach | 1’224’425.29 | 1’339’552.74 |
Der Zweckverband Kindes- und Erwachsenenschutz Region Rorschach besteht aus den beiden Abteilungen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Region Rorschach und der Berufsbeistandschaft Region Rorschach. Verbandsgemeinden sind Berg, Goldach, Mörschwil, Rheineck, Rorschach, Rorschacherberg, Steinach, Thal, Tübach und Untereggen. Dem Zweckverband obliegen der Vollzug des Kindes- und Erwachsenenschutzes und die Führung der Organisation der Berufsbeistandschaft. Die Mitgliedsgemeinden finanzieren die Verwaltungskosten des Zweckverbandes zu 65% im Verhältnis der Einwohnerzahlen und zu 35% nach laufenden Fällen. Der Zweckverband KES Region Rorschach wird durch einen Verwaltungsrat mit fünf Mitgliedern geführt. Die Stadt Rorschach ist mit Stadtpräsident Robert Raths als Präsident im Verwaltungsrat vertreten. Der Verwaltungsrat hat gegenüber der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) keine fachliche Weisungsbefugnis.
Gegenüber dem Voranschlag (CHF 1’321‘100.00) ergibt sich ein Mehraufwand von CHF 18’422.74.
Stationäre Kindesschutz-Massnahmen (Fremdplatzierungen) | 2024 | 2025 |
Anzahl Platzierungen Stand 31.12. | 13 | 12 |
Anzahl Platzierungen ganzes Jahr | 16 | 15 |
Nettoaufwand Kinder- und Jugendheim | 944’018.45 | 810’469.55 |
Pflegegelder für Pflegekinder | 366’997.40 | 132’921.10 |
Nettoaufwand Fremdplatzierungen | 1’311’015.85 | 943’390.65 |
Liegt eine Kindswohlgefährdung vor, aufgrund derer die betreffenden Kinder vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr in der eigenen Familie wohnhaft sein können, müssen diese in einem Heim oder in einer Pflegefamilie platziert werden. Kann die Platzierung in Absprache mit der Familie nicht freiwillig vorgenommen werden, erfolgt diese mittels Verfügung durch die KESB. Die politische Gemeinde hat keinen Einfluss auf solche Fremdplatzierungen. Im Jahr 2023 mussten in der Stadt Rorschach viele und kostenintensive Fremdplatzierungen verzeichnet werden, die sich seither in den Fremdplatzierungskosten niederschlagen. Insgesamt zeigte sich die Situation im Jahr 2025 stabil, wobei im Bereich der Pflegekinder eine einmalige hohe Sozialversicherungsrückerstattung zu verzeichnen war. Dies führte zu einen deutlichen Minderaufwand von CHF 126’878.90 gegenüber dem Budget (CHF 259’800). Die Nettoaufwendungen der Kinder- und Jugendheime liegt mit CHF 189’530.45 ebenfalls deutlich unter dem Budget (CHF 1’000’000.00), was auf das Ende einer Fremdplatzierung zurückzuführen ist. Die vorliegenden Zahlen weisen diejenigen Fremdplatzierungen auf, welche teilweise oder vollumfänglich von der Stadt Rorschach finanziert werden müssen.
Ambulante Kindesschutzmassnahmen (SPF, BBT usw.) | 2024 | 2025 |
Anzahl Begleitungen Jugend- und Familienbegleitung Stand 31.12. | 25 | 27 |
Anzahl Begleitungen Jugend- und Familienbegleitung ganzes Jahr | 31 | 48 |
Anzahl Begleitungen externe Anbieter Stand 31.12. | 3 | 1 |
Anzahl Begleitungen externe Anbieter ganzes Jahr | 9 | 3 |
Nettoaufwendungen Jugend- und Familienbegleitung (2023: 3 Mte.) | 162’790.55 | 207’906.34 |
Nettoaufwendungen externe Anbieter | 144’794.35 | 43’276.25 |
Nettoaufwand | 307’584.90 | 251’182.59 |
Ambulante Kindesschutzmassnahmen umfassen Sozialpädagogische Familienbegleitungen (SPF), begleitetes Besuchsrecht (BBT) und weitere begleitende Massnahmen zum Schutz des Kindswohls. Gegenüber dem Voranschlag (CHF 314‘200.00) ergibt sich ein Minderaufwand von CHF 63’017.41. Die vorliegenden Zahlen zeigen auf, dass die eigenständige Durchführung der ambulanten Kindesschutzmassnahmen mit der Jugend- und Familienbegleitung Rorschach (JFB) sich nicht nur aus fachlichen, sondern auch aus finanziellen Gründen bewährt. Der präventive Ansatz, wonach sich betroffene Familien frühzeitig Hilfe holen können greift und führt damit auch zu einer Entlastung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde sowie der Berufsbeistandschaft.