Verwaltung & Nebenbetriebe

Soziales und Gesellschaft

SOZIALHILFE (WIRTSCHAFTLICHE HILFE)

Unterstützung

2022

2023

Anzahl Unterstützungsfälle Stand 31.12.

149

 129

Anzahl unterstützte Personen Stand 31.12.

229

 203

Anzahl Unterstützungsfälle ganzes Jahr

216

 216

Anzahl unterstützte Personen ganzes Jahr

342

 342

Abgewiesene Unterstützungsgesuche

42

 37
   

Nettoaufwendungen Schweizer

376’620.97

 437’813.25

Nettoaufwendungen Ausländer

608’117.38

399’627.31

Nettoaufwendungen Flüchtlinge und Asylsuchende/VA > 5/7 Jahre

563’458.79

 364’175.50

Nettoaufwand

1’548’197.14

 1’201’616.06

Gegenüber dem Budget (CHF 1’780‘000.00) ergibt sich ein deutlicher Minderaufwand von CHF 578’383.94. Die Nettoaufwendungen in der Sozialhilfe sind damit gegenüber dem Jahr 2022 nochmals deutlich gesunken und waren seit dem Jahr 2010 nicht mehr so tief. Zurückzuführen sind die positiven Entwicklungen unter anderem auf die sehr gute Wirtschaftslage. Zudem konnten wiederum hohe Rückerstattungen aus dem Sozialversicherungsbereich verzeichnet werden.

Asylbewerber und vorläufig aufgenommene Personen, die sich seit mehr als 7 Jahren in der Schweiz aufhalten, sowie anerkannte Flüchtlinge, die sich seit mehr als 5 Jahren in der Schweiz aufhalten, erhalten die Sozialhilfeunterstützung von der zuständigen Gemeinde. Diese Kosten gehen somit vollumfänglich zulasten der Stadt Rorschach. Obwohl die Pauschalentschädigungen des Bundes (siehe Asylwesen) für weitere Personen ausgelaufen sind, konnte auch in diesem Bereich erstmals seit Jahren wieder ein Ausgabenrückgang verzeichnet werden.

ASYLWESEN

 

2022

2023

Anzahl Unterstützungsfälle Stand 31. Dezember

44

39

Anzahl unterstützte Personen Stand 31. Dezember

90

87

Anzahl Unterstützungsfälle ganzes Jahr

66

49

Anzahl unterstützte Personen ganzes Jahr

119

102
   

Nettobelastung Asylsuchende

96’510.00

0.00

Nettoaufwendungen vorläufig aufgenommene Ausländer

16’449.71

14’308.31

Nettoaufwendungen Schutzstatus S (Ukraine)

123’554.87

-185’996.85

Nettoaufwendungen Flüchtlinge

4’136.94

-7’090.20

Ausserordentliche Nachzahlungen

– 299’623.55

– 308’170.15

Nettoaufwand

– 58’972.03

 – 486’948.89

Asylbewerber, vorläufig aufgenommene Personen sowie Personen mit dem Schutzstatus S haben einen reduzierten Anspruch auf Sozialhilfe. Anerkannte Flüchtlinge erhalten die ordentlichen Sozialhilfeansätze. Der Bund erstattet den überwiegenden Anteil dieser Ausgaben während einer befristeten Zeit (5 bis 7 Jahre je nach Flüchtlings-Status) mittels Pauschalentschädigungen an die Kantone und Gemeinden zurück. Gegenüber dem Budget (CHF 178’400.00) ergibt sich auch im Asylwesen ein Minderaufwand von CHF 665’348.89. Für einen Teil der unterstützten Personen ist die Pauschalentschädigung ausgelaufen (siehe Sozialhilfe), womit die Unterstützungsleistung vollumfänglich durch die Stadt Rorschach finanziert werden muss. Ebenso konnten geflüchtete Personen in den Arbeitsmarkt vermittelt werden. Im Kanton St.Gallen ist der Trägerverein Integrationsprojekte St.Gallen (TISG) im Auftrag aller 75 Gemeinden unter anderem für die Verteilung der Globalpauschale an die Gemeinden zuständig. Überschüsse aus nicht verteilten Geldern des Bundes wurden in Form einer ausserordentlichen Zahlung an sämtliche Gemeinden im Kanton St.Gallen ausgerichtet. Zudem werden den Gemeinden ab dem Jahr 2023 die Kostenbeteiligungen für die unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA) nicht mehr belastet. Wurden bisher bei der Verteilung der Ertragsüberschüsse des TISG Gemeinden wie Rorschach (überdurchschnittlich starke Belastung im Asylwesen) speziell berücksichtigt, ist dies ab dem Jahr 2023 nicht mehr der Fall.

ALIMENTENBEVORSCHUSSUNG / -INKASSO

 

2022

2023

Anzahl Fälle ganzes Jahr

63

68

Anzahl Kinder ganzes Jahr

86

94

Nettobelastung

334’949.47

359’783.23

Gegenüber dem Budget (CHF 292’500.00) ist ein deutlicher Mehraufwand von CHF 67’283.23 zu verzeichnen. Die Zunahme der Fälle kompensierte die Optimierungen im Bereich des Inkassos wieder, weshalb die angestrebte Reduktion des Aufwandes nicht erreicht werden konnte.

FACHSTELLE GESELLSCHAFT

Beratungen

2022

2023

im Bereich Finanzen

157

182

im persönlichen Bereich

978

934

Begrüssungs- und Informationsgespräche

130

64

Die Fachstelle Gesellschaft (bis 31. Juli 2023 Quartierkoordination) gehört als Angebot in der  Beratung und Prävention zum Bereich Soziales und Gesellschaft der Stadt Rorschach. Das Büro der Fachstelle Gesellschaft bietet kostenlose Beratungen und Informationen für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt. Neben der Unterstützung im Info*Büro führt sie auch Begrüssungs- und Informationsgespräche für Personen, die aus dem Ausland nach Rorschach ziehen, durch.

Im Zentrum des Jahres 2023 stand der Umzug der Quartierkoordination von der Löwenstrasse in die neuen Räumlichkeiten an der Feldmühlestrasse 26, welche sie mit der Mütter- und Väterberatung des Ostschweizer Vereins für das Kind OVK teilt. Weiterhin wird der neue tReff als Begegnungsort mit regelmässigen Angeboten, wie dem Frauen*tReff, dem Kaffee*tReff, dem Gespräch*tReff, dem Mittag*tReff oder dem Frühförderangebot ELKI-Spiel*tReff geschätzt. Neben den Regelangeboten konnte die Fachstelle im vergangenen Jahr wiederum verschiedene Präventionsprojekte realisieren. Zu diesen gehörte der Steuer-Workshop, den sie gemeinsam mit dem Steueramt durchführte, und der Bevölkerung eine Unterstützung beim Ausfüllen der Steuererklärung bot. Weiter führte die Fachstelle 2023 im Rahmen der Aktionstage gegen Rassismus mit der HEKS Beratungsstelle gegen Rassismus und Diskriminierung Erzählcafés durch. Speziell zu erwähnen ist der von der Fachstelle Gesellschaft initiierte Tag der Nachbarschaft, der am 26. Mai 2023 erstmals auch in Rorschach stattfand. Dieser Tag zelebriert die Nachbarschaft und zielt auf eine Stärkung der Solidarität unter Nachbarinnen und Nachbarn und eine lebendige Nachbarschaft. Die Fachstelle Gesellschaft unterstützte Freiwillige in der Durchführung des Street Soccer Turniers. Auch der Umzugs-Prozess, der verschiedene Akteurinnen und Akteure rund um den QuartierTreff vom alten an den Neuen Ort künstlerisch begleitete, gehörte zu diesen Projekten, der einen Neustart für alle im neuen tReff ermöglichte.

KINDES- UND ERWACHSENENSCHUTZ

Aktive Massnahmen Stand 31.12.

2022

2023

Kindesschutzmassnahmen

74

78

Erwachsenenschutzmassnahmen

193

193

Nettoaufwand KES Region Rorschach für die Stadt Rorschach

1’027’174.50

1’096’470.40

Der Zweckverband Kindes- und Erwachsenenschutz Region Rorschach besteht aus den beiden Abteilungen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Region Rorschach und der Berufsbeistandschaft Region Rorschach. Verbandsgemeinden sind Berg, Goldach, Mörschwil, Rheineck, Rorschach, Rorschacherberg, Steinach, Thal, Tübach und Untereggen. Dem Zweckverband obliegen der Vollzug des Kindes- und Erwachsenenschutzes und die Führung der Organisation der Berufsbeistandschaft. Die Mitgliedsgemeinden finanzieren die Verwaltungskosten des Zweckverbandes zu 65% im Verhältnis der Einwohnerzahlen und zu 35% nach laufenden Fällen. Der Zweckverband KES Region Rorschach wird durch einen Verwaltungsrat mit fünf Mitgliedern geführt. Die Stadt Rorschach ist mit Stadtpräsident Robert Raths im Verwaltungsrat vertreten. Der Verwaltungsrat hat gegenüber der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) keine fachliche Weisungsbefugnis.

Gegenüber dem Budget (CHF 1’152‘100.00) ergibt sich ein Minderaufwand von CHF 55’629.60. Lag im Jahr 2017 der Anteil der Verwaltungskosten der Stadt Rorschach für den Zweckverband KES Region Rorschach bei CHF 686’767.10 bzw. 2’947.50 pro Fall (Anzahl laufend Kindesschutzmassnahmen 71, Anzahl laufende Erwachsenenschutzmassnahmen 162) sind sie bis ins Jahr 2023 um CHF 409’703.30 (plus 59.7 %) bzw. CHF 1’098.52 pro Fall (plus 37.27%) angestiegen.

Stationäre Kindesschutz-Massnahmen (Fremdplatzierungen)

2022

2023

Anzahl Platzierungen Stand 31.12.

5

9

Anzahl Platzierungen ganzes Jahr

8

14

   

Nettoaufwand Kinder- und Jugendheim

127’192.05

290’194.15

Pflegegelder für Pflegefamilien

187’230.15

249’231.55

Nettoaufwand Fremdplatzierungen

314’422.20

539’425.70

Sind Kinder in ihrem Wohl gefährdet und können vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr in der eigenen Familie wohnhaft sein, müssen sie in einem Heim oder in einer Pflegefamilie platziert werden. Ist die Platzierung in Absprache mit der Familie nicht freiwillig möglich, erfolgt diese mittels Verfügung durch die KESB. Die politische Gemeinde hat keinen Einfluss auf solche Fremdplatzierungen. Im Jahr 2023 verzeichnete die Stadt Rorschach viele und kostenintensive Fremdplatzierungen, die sich vor allem in den Aufwendungen ab dem Jahr 2024 zeigen werden. Die vorliegenden Zahlen weisen diejenigen Fremdplatzierungen aus, welche die Stadt Rorschach teilweise oder vollumfänglich finanzieren muss.

Ambulante Kindesschutzmassnahmen (SPF, BBT usw.)

2022

2023

Anzahl Begleitungen Jugend- und Familienbegleitung Stand 31.12.

0

 9

Anzahl Begleitungen Jugend- und Familienbegleitung ganzes Jahr

0

 10

Anzahl Begleitungen externe Anbieter Stand 31.12.

10

 9

Anzahl Begleitungen externe Anbieter  ganzes Jahr

12

 20
   
Nettoaufwand Jugend- und Familienbegleitung (3 Monate)0.0016’039.00

Nettoaufwand externe Anbieter

142’130.40

 271’319.05

Nettoaufwannd

142’130.40

 287’358.05

Ambulante Kindesschutzmassnahmen umfassen Sozialpädagogische Familienbegleitungen (SPF), begleitetes Besuchsrecht (BBT) und weitere begleitende Massnahmen zum Schutz des Kindswohls. Gegenüber dem Budget (CHF 188‘300.00) ergibt sich ein deutlicher Mehraufwand von CHF 99’058.05. Zurückzuführen ist diese Kostenentwicklung auf die quantitative Zunahme an Massnahmen, auf umfassendere bzw. zeitintensivere Massnahmen und auf die Kostenentwicklung bei den externen Anbietern. Der Bereich Soziales und Gesellschaft erkannte diese Entwicklung frühzeitig und lancierte das Pilotprojekt der Jugend- und Familienbegleitung Rorschach (JFB), welches im Oktober 2023 starten konnte. Ambulante Kindesschutzmassnahmen werden dabei neu durch Fachpersonal der Stadt Rorschach umgesetzt. Die JFB konnte bereits 10 Mandate von externen Anbietern ablösen. Entsprechend werden externe Stellen ausschliesslich in Spezialfällen oder bei fehlenden Kapazitäten eingesetzt. Es ist davon auszugehen, dass sich durch die eigenständige Umsetzung die durchschnittlichen Kosten pro Fall deutlich reduzieren lassen. Keinen Einfluss hat die Stadt Rorschach auf die Anzahl der Kindesschutzmassnahmen.